Datenschutz in Ihrer Praxis oder in Ihrem Labor

Am 25. Mai 2018 tritt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft.
Gleichzeitig wird das alte durch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ersetzt.
Von wenigen Ausnahmen abgesehen, gilt das neue Datenschutzrecht auch für (Zahn)-Arztpraxen und Labore.

Bedeutung für die Praxis und Labore:
Mit der fortschreitenden Digitalisierung und Vernetzung im Gesundheitswesen
sind unter anderen auch (Zahn)-Arztpraxen zunehmend gefordert, sich mit Fragen
des Datenschutzes und der Datensicherheit zu befassen. Neue Gesetze, wie das
im Juli 2015 in Kraft getretene IT-Sicherheitsgesetz, das zum 1. Januar 2016 in
Kraft getretene E-Health-Gesetz und aktuell die EU-Datenschutzgrundverordnung
(EU-DSGVO), haben Auswirkungen auf den medizinischen Bereich, auch
wenn viele Detailfragen noch offen sind und etwa durch entsprechende Rechtsverordnungen konkretisiert werden müssen.

Es gibt eine Reihe von Regelungen, die auch für (Zahn)-Arztpraxen und Labore relevant
werden. Um Ihnen und Ihren Mitarbeitern/innen die Sicherheit zu geben alles bedacht zu haben, perfekt vorbereitet zu sein und Ihnen die Bedenken vor einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde zu nehmen, unterstütze ich Sie gerne als freie Datenschutzbeauftragte (eDSB):